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Hochzeit Durch die Trauung auf dem Zivilstandsamt erhält die Partnerschaft eine rechtliche Grundlage. Viele Paare haben das Bedürfnis, diesen Übergang in eine neue Lebensphase kirchlich zu gestalten. Die Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Bern bietet eine kirchliche Feier an, um Paare auf ihrem Weg zu begleiten. Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen "Ja" zu einander und bitten um Gottes Segen für ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg. Sie haben die Möglichkeit, eigene Gestaltungsvorschläge zu machen. Informationsbroschüre Eine modern aufgemachte Broschüre mit dem Titel "Die kirchliche Trauung." ist ideal für die Paare, die sich über die kirchliche Trauung genauer informieren möchten. Alle wichtigen Fragen werden darin beantwortet: Was sind die jeweiligen Besonderheiten einer katholischen, christkatholischen und reformierten Trauung? Was ist eine ökumenische Trauung? Welche Spielregeln gelten in bei interreligiösen Partnerschaften? Die Broschüre enthält zudem praktische Tipps zur Vorbereitung und zum Vorgehen bei der Planung der kirchlichen Hochzeit. Mitgliedschaft Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist normalerweise die Mitgliedschaft der Braut oder des Bräutigams in der Evangelisch-Reformierten Kirche und eine Bescheinigung über die erfolgte zivile Trauung. Ansprechpartner Wenden Sie sich für eine Trauung, wenn möglich mindestens ein halbes Jahr im voraus an das Pfarramt und vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorbereitungsgespräch. Planung Legen Sie den Termin Ihrer kirchlichen Trauung erst fest, wenn Sie die Zusage des Pfarramtes haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Trauung in einer andern Kirche als derjenigen Ihres Wohnortes stattfinden soll. Dauer der Trauung 40 bis 60 Minuten. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes ist sehr willkommen. Musik Nach Absprache. Der Organist/ Die Organistin steht zur Verfügung. Es ist aber auch möglich, dass das Brautpaar weitere Musikanten zuzieht oder die gesamte musikalische Gestaltung in Absprache mit dem Pfarramt selber organisiert. Kollekte 3/3 Kollekte oder nach Wahl des Brautpaares. Ökumene Trauungen von Ehepaaren verschiedener Konfession sind möglich. Falls ein Partner der römisch-katholischen Kirche angehört, wird eine "formelle Erlaubnis vom Bistum" benötigt. Diese ist beim Katholischen Pfarramt erhältlich. Kosten Falls die Trauung in Ihrer Kirchgemeinde stattfindet, fallen keine Kosten an. Die Überreichung eines Trinkgeldes an Sigrist/in und Organist/in ist Ihrem Ermessen überlassen Ist weder Braut noch Bräutigam in Wynau angemeldet, und auch die Eltern von Braut oder Bräutigam sind nicht in Wynau angemeldet, dann gilt die Trauung als extern und ist gebührenpflichtig. Weitere Hinweise
aktualisiert am 08. Nov 2010 13:02 von Winzeler Franz
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